Wie in Frankfurt ist die Wahlbeteiligung auch in Darmstadt leicht
gestiegen. Während sich 2017 43,9 Prozent beteiligten, waren es diesmal
mehr als 48 Prozent. Stichwahlen ziehen typischerweise weniger Menschen
an. Da es diesmal ein besonders enges Rennen geben dürfte, könnte aber
auch die Stichwahl besonders mobilisieren.
In bisherigen OB-Wahlen dominierten stets die Kandidaten von
Parteien, die auch im Bundestag vertreten sind. Sie sammelten meist
deutlich über 80 Prozent der Stimmen ein. Kerstin Lau von UFFBASSE hat
nun für einen deutlich geringern Stimmenanteil der “Großen” gesorgt.
Das Schrumpfen der Anteile von Bewerbern der “Großen” zeigt sich auch
im Zeitverlauf. Und es zeigt sich, dass bisher bei keiner OB-Wahl die
Stimmenanteile so zersplittert waren. Das Gros der Stimmen verteilt sich
diesmal relativ gleichmässig auf drei Bewerber und eine Bewerberin.
Wahlverfahren sollten möglichst den oder die entdecken, die im paarweisen Vergleich gegen alle anderen gewinnen würden. Ein Wahlverfahren mit Stichwahl ist dazu schon eher in der Lage, als z. B. die Wahl der Direktkandidaten bei der Bundestagswahl (der mit den meisten Stimmen - was selten eine Mehrheit ist - gewinnt). Diesen Sieger in allen Paarvergleichen (der sogenannte Condorcet-Gewinner) zu finden, wird jedoch auch für das Stichwahlverfahren zunehmend schwieriger, je knapper es zwischen mehr als zwei Kandidierenden wird. Ein hypothetisches Beispiel: Angenommen viele Wähler von Paul Wandrey würden zwar Wandrey gegenüber Lau bevorzugen, aber Lau gegenüber den Bewerbern von SPD und Grünen präferieren. Sie hätten nun das Problem, dass beide, Wandrey und Lau, aus dem Rennen sind. Hätten Sie gleich für Lau gestimmt, wäre Sie vermutlich in der Stichwahl. Die Stimmen für die FDP-Kandidatin Hesse-Hanbuch hätten wiederum Wandrey zur Stichwahlteilnahme gealngt. Wählerinnen müssen also gegebenfalls strategisch wählen, damit ihr “kleineres Übel” nicht schon in der ersten Runde rausfliegt. Wahlverfahren wie ranked-choice können dieses Problem lösen. Dort bringt jeder Wähler so viele Bewerber, wie er möchte, in eine Rangordnung und das Wahlverfahren berücksichtigt nicht nur die Erstpräferenz. Solche Wahlverfahren sind für eine zersplitterte Bewerberlandschaft besser geeignet. Aber da müsste sich der Gesetzgeber ja mit Politikwissenschaft beschäftigen, wenn er Wahlsysteme gestaltet…